China schlägt strengere Proteinanforderungen für Milchpulverprodukte vor
06.06.2023 – Zuletzt aktualisiert am 06.06.2023 um 05:00 GMT
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Die vorgeschlagenen Anforderungen gelten nicht nur für Produkte, die aus gängigen Milchquellen wie Kuh- und Ziegenmilch hergestellt werden, sondern könnten sich auch auf Produkte erstrecken, die aus Yak-, Kamel-, Esel- und Stutenmilch hergestellt werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen wirken sich jedoch nicht auf den Bereich der Säuglings- und Kleinkindnahrung aus, für den gesonderte nationale Standards einzuhalten sind.
In China sind nahrhafte Milchnahrung für bestimmte Altersgruppen von Verbrauchern ein Sektor, in dem Unternehmen nach Wachstumschancen suchen. Beispielsweise haben Unternehmen wie Danone im vergangenen Jahr Milchnahrungen für Verbraucher ab 40 Jahren auf den Markt gebracht, während Nestle Milchnahrungen speziell für Schulkinder auf den Markt gebracht hatte.
Chinas Nationale Gesundheitskommission (NHC) sucht derzeit nach öffentlichem Feedback zu den vorgeschlagenen Änderungen.
Im neuen Vorschlag bezieht sich Milchpulver auf verarbeitete Pulverprodukte, die aus Rohmilch einer Tierart hergestellt werden.
Formuliertes Milchpulver hingegen bezieht sich auf solche, die durch die Verarbeitung von Rohmilch, Vollmilch oder Magermilch hergestellt und mit anderen Rohstoffen, Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelverstärkern versetzt werden. Außerdem darf der Milchfeststoffgehalt der Hauptrohstoffe nicht weniger als 70 Prozent betragen.
Die vorgeschlagene Anforderung an Milchfeststoffe wäre strenger als die bestehenden Kriterien, sagte Cathy Yu, General Managerin der Lebensmittelsparte des in Hangzhou ansässigen Regulierungsberatungsunternehmens CIRS, gegenüber NutraIngredients-Asia.
„In der Vergangenheit durfte der Bedarf an Milchtrockenmasse als Ganzes in formuliertem Milchpulver nicht weniger als 70 Prozent betragen, aber jetzt gibt die Behörde an, dass die Milchtrockenmasse allein aus dem Hauptrohstoff nicht weniger als 70 Prozent betragen darf, was ja auch der Fall ist.“ eine strengere Anforderung
Yu erklärte, dass die Absicht darin bestehen könnte, sicherzustellen, dass das in den Milchprodukten enthaltene Protein aus Milchfeststoffen und nicht aus Nichtmilchquellen stammt.
Die Anforderung betrifft Produkte aus Kuhmilch, Ziegenmilch sowie weniger verbreitete tierische Milchquellen wie Yak-, Kamel-, Pferde- und Eselsmilch.
Ein weiteres wichtiges Merkmal des Vorschlags besteht darin, den Namen der bestehenden Guobiao- oder nationalen Standards von National Food Safety Standards (Dairy Powder) in National Food Safety Standards Dairy Powder und Formulated Dairy Powder zu ändern.
Die National Food Safety Standards (Dairy Powder) wurden erstmals 2017 eingeführt und 2020 umgesetzt.
Die vorgeschlagene Änderung würde die Bereiche, auf die die nationalen Standards anwendbar seien, besser widerspiegeln, sagte Yu.
„Der neu vorgeschlagene Name Guobiao (GB oder nationale Standards) ist klarer, da in der Vergangenheit nur Milchpulver erwähnt wurde und viele Unternehmen daher denken könnten, dass die Standards nicht auf formuliertes Milchpulver anwendbar sind, wenn die Standards gelten auch tatsächlich darauf erstrecken“, sagte sie.
Die öffentliche Konsultation endet vor dem 30. Juni.
Die Behörde bittet auch um öffentliches Feedback zu neu eingeführten oder vorgeschlagenen Änderungen an vier anderen nationalen Standards, darunter solche in Bezug auf Lebensmittelprotein, Lebensmittelzusatzstoffe Lachgas und Lebensmittelverstärker einschließlich 5-Methyltetrahydrofolat (5-MTHF).
Eine weitere vorgeschlagene Änderung besteht darin, die Anforderungen auf Milch auszuweiten, die von anderen Tieren als Kuh und Ziege stammt, nämlich von Yak, Kamel, Pferd und Esel.
„Durch die Aufnahme der von diesen Tieren gewonnenen Milch in die nationalen Standards wird sich der regulatorische Status von Produkten verbessern, die aus diesen Milchquellen hergestellt werden. Daraus können wir ersehen, dass die Behörden Milchpulver von kultureller Bedeutung für China in gewisser Weise unterstützen.“ „, sagte Yu.
Daher haben die chinesischen Behörden den Unternehmen auch vorgeschlagen, die Herkunft ihrer Milchpulverprodukte anzugeben, wenn diese nicht aus Kuhmilch hergestellt werden.
Beispielsweise kann Kuhmilchpulver einfach als Milchpulver oder Milchpulver gekennzeichnet werden, während aus Ziegenmilch usw. hergestelltes Pulver als „Ziegenmilchpulver“, „Ziegenmilchpulver“, „formuliertes Ziegenmilchpulver“ usw. gekennzeichnet werden muss „Formuliertes Ziegenmilchpulver.“
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